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Aktuelle Meldungen



Hightech in Feuchter Kindergarten

(Ku, Cm) Mit der letzten Änderung des Kraftwärmekopplungs-Gesetz (KWKG) am 19. Juli 2012 wurde nur ein kleiner Schritt hin zum deutschlandweiten Ausbau von KWK-Anlagen getan. 

Sollen Gebäude insgesamt bestmöglich umweltschonend versorgt werden, gibt es keine Alternativen zur Kraftwärmekopplung (KWK). Brennwertkessel und Wärmepumpen sind zwar effizient bei der Wärmebereitstellung, verhindern aber nicht, dass die Stromversorgung bei niedrigem Wirkungsgrad bleibt. Effizienz ist eine wichtige Säule der Energiewende und KWK ist die effizienteste Brennstoffverwertung bei der Erzeugung von Strom und Wärme. Blockheizkraftwerke sind zudem eine sehr gute Ergänzung zu den fluktuierenden Stromerzeugern PV und Wind.

 

Bild 1: Freie Kindergruppe Feucht e. V.

 

In Mittelfranken ist eine solche Anlage schon seit April 2011 in Betrieb. Seitdem wird die „Freie Kindergruppe Feucht e. V.“ hocheffizient von dem ecoPower 1.0 Modul von Vaillant mit Wärme und Strom versorgt. Das Aggregat erzeugt 1,0 kW elektrische und 2,5 kW thermische Leistung, somit ist es für Immobilien in der Größe von Ein- bis Zweifamilienhäuser geeignet.


Das kleine, in den Heizungsraum des Kindergartens eingebaute Kraftwerk besteht aus vier Einzelteilen:

·       - Honda Gasmotor mit eingebautem Generator zu Stromgewinnung·        

·       - Wärmeauskopplungsmodul, das dem Motor die Nutzwärme entzieht

·        - Spitzenlastkessel, der bei hohem Wärmebedarf im Haus den Motor unterstützt
   (bis zu 25,8 kWth)

·         Pufferspeicher, der produzierte Wärme speichert, bis sie im Haus benötigt wird

 

Bild 2: Herr Pitz (Feuchter Gemeindewerke) zeigt interessierten Besuchern, der Stadtwerke Ansbach, die Anlage.

Micro-KWK-Anlagen mit Verbrennungsmotoren sind in Deutschland ein Novum, in den USA und in Japan wurden jedoch schon mehr als 100.000 Aggregate verkauft. Der Hondamotor ist für den Langzeitbetrieb ausgelegt. Dies ermöglicht eine hohe Standzeit von bis zu 6.000 Stunden im Jahr.

Die Feuchter Gemeindewerke kauften das Kraftwerk inkl. Einbau von einem regionalen Heizungsbauer,  dieser übernimmt auch Wartung der Anlage.  

Laut Herrn Pitz, dem Betriebsleiter für technische Dienstleistungen der Feuchter Gemeindewerke, ist die wärmegeführte Anlage ein Erfolg. So konnte ein entsprechendes Know-How aufgebaut werden, von dem zukünftig profitiert werden kann.  

Bei 5.350 jährlichen Betriebsstunden traten bislang keine Störungen auf. Somit können dank des hohen Gesamtwirkungsgrades von 92 % 5340 kWh (elektrisch) und 12.500 kWh (thermisch) erzeugt werden. Das Gerät kann den elektrischen Energiebedarf eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts decken.


Weitere Informationen finden Sie hier und hier: (www.gemeindewerke-feucht.de/; http://www.vaillant.de/Produkte/Kraft-Waerme-Kopplung/Blockheizkraftwerke/produkt_vaillant/mikro-KWK-System_ecoPOWER_1.0.html)


Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Kraft

(Ku, Cm)
Am 18. Juli ist die Novelle des „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G)“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit in Kraft getreten – schneller als zunächst erwartet. Damit ergeben sich für den effizientesten Weg der Energieerzeugung und einer wichtigen Technik der Energiewende, der Kraft-Wärme-Kopplung, neue Impulse.

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Folgende Änderungen werden jetzt wirksam:

·         Neue Zuschlagssätze für KWK-Strom nach §7 für Anlagen, die bis zum 31.12.2012 in Betrieb genommen werden:
(für kleine KWK-Anlagen bis 2 MW und Brennstoffzellen)

Elektrische Leistungsklasse

Cent je kWh

Dauer der Zahlung

a)       Bis 50 kW und Brennstoffzellen

5,41

10 Jahre, wahlweise
30.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh)

b)      Über 50 kW bis 2 MW:

 

 

für den Leistungsanteil bis 50 kW

5,41

30.000 Vbh

für den Leistungsanteil über 50 kW bis 250 kW

4,0

30.000 Vbh

für den Leistungsanteil über 250 kW bis 2 MW

2,4

30.000 Vbh

·         Sonderregelung: Für sehr kleine Anlagen bis 2 kW und Brennstoffzellen ist eine pauschale Vorabzahlung des Zuschlages für KWK-Strom für 30.000 Vollbenutzungsstunden möglich. Diese ist innerhalb von 2 Monaten nach Antragsstellung erhältlich.

·         Investitionszuschüsse für Ausbau von Wärme- und Kältespeicher und –netze: Speicher ab 1 m³ Wasseräquivalent 250 €/m³; für Speicher größer 50 m³ maximal 30 % der Kosten bzw. max. 5 Mio € pro Projekt; bei Leitungen kleiner DN 100 rund 100,- € pro laufender Meter. Die ansatzfähigen Investitionskosten für Netze größer DN 100 betragen 30 %, als Kostengrenze gelten 10 Mio. €.

·         Die Verdrängung von Fernwärme ist nur möglich, wenn der KWK-Anteil im Netz weniger als 60 % beträgt.

·         Modernisierte oder auf KWK umgebaute Anlagen erhalten die gleiche Förderung wie Neuanlagen, wenn die Umbaukosten mindestens 50 % der Neuanlage betragen. Bei Modernisierungskosten zwischen 25 % und 50 % wird die Förderung halbiert. 

Die Änderungen dienen der Förderung des Ausbaus der KWK, ihre Vorteile liegen auf der Hand:

  • Höchste Effizienz bei der Nutzung von Brennstoffen erreicht man mit BHKW-Anlagen.
  • Die Anlagen sind sehr flexibel und gut regelbar. Werden sie mit Wärmespeichern kombiniert, stellen sie einen wichtigen Gegenpol zu den fluktuierenden, erneuerbaren Stromerzeugern dar.
  • Durch Ausbau dezentraler KWK können die wichtigen neu zu errichtenden Stromtrassen vom Norden Deutschlands in den Süden preisgünstiger ausfallen.

Trotz der Optimierung des Gesetzes sind Fachleute skeptisch, ob mit diesen Anpassungen der Zweck des KWK-G erreicht werden kann. Ziel ist ein KWK-Strom-Anteil von 25 % bis 2020, hierzu darf der KWK-Zubau von 30 W pro Jahr und Einwohner nicht unterschritten werden. Nach der aktuellen Zwischenbilanz des BMWi wird das angesetzte Ziel in Deutschland nicht erreicht werden. Die Hochrechnung kommt nur auf einen Anteil von maximal 21 % bis 2020. Als Potenzial wurde aber schon vor Jahren ein Anteil von 50 % ausgemacht (B.KWK), wie sie in Dänemark und Holland schon erreicht wurden.
Nach Dr. H.-J. Zeisig, (Senior Policy Advisor am Ecologic Institut, Berlin, Vortrag Berliner Energietage, Mai 2012) ist eine noch bessere finanzielle Ausgestaltung des KWK-G geboten, um die Technik voranzutreiben. Nach Berechnungen der EAM wirkt sich die Erhöhung des KWK-Zuschlages bei KWK-Modulen für Ein- und Zweifamilienhäuser gerade mal mit 10 bis 15 € pro Jahr aus. Fazit: Mit der erneuten Anpassung des Gesetzes ist der entscheidende Anstoß für die effizienteste Technik zur Strom- und Wärmeerzeugung leider wieder nicht gegeben worden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bkwk.de (http://www.bkwk.de/bkwk/aktuelles/presse/).


Erneute Förderung von Mini-KWK Anlagen durch BMU, Primärenergieeinsparung

(Ku, Ms) Das Bundesministerium für Umwelt, Reaktorsicherheit und Naturschutz (BMU) fördert, wie auch schon 2008/09, kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK) mit einem Impulsprogramm. Kraft-Wärme-Kopplung bietet die beste Ausbeute bei der Erzeugung der wertvollen Energieträger Strom und Wärme. Gerade deshalb hat KWK in der Energiewende besonders hohe Bedeutung. Ein zentrales Ziel der Förderung dieser Richtlinie ist es, den Absatz hocheffizienter KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 kWel deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen. Die Förderung unterstützt die Ziele des KWK-Gesetzes. 

Die Neuauflage soll wieder, gemäß Richtlinienentwurf, zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Anreize für die Marktentwicklung kleiner Anlagen geben. Diesmal allerdings nur für Mini-KWK bis 20 kWel. Bereits in den Jahren 2008/2009 gab es für den Einbau von Mini-KWK Zuschüsse. Damals wurden Blockheizkraftwerke bis 50 kWel gefördert.

 Die Förderung besteht aus einmaligen Investitionszuschüssen.

Elektrische Leistung

Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm 2012 (Entwurf vom 09.12.11)

1 kWel

1.500 € Förderung

2 kWel

1.800 € Förderung

5 kWel

2.500 € Förderung

10 kWel

3.000 € Förderung

20 kWel

3.500 € Förderung

Ab 1. April können Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht werden. Gegenüber den Jahren 2008/2009 ergeben sich allerdings deutlich geringere Fördersätze.

Es sollen vor allem Mini-KWK-Anlagen gefördert werden, die auf Anforderungen eines Strommarktes mit wachsenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien flexibel reagieren können. Hierfür sind gemäß Richtlinie insbesondere Mindestvolumina der Wärmespeicher in Abhängigkeit von der BHKW-Leistung vorgegeben. Außerdem werden für Mini-BHKW mit einer Leistung ab 3 kW ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs im zugehörigen Gebäude (Smart Meter) und eine Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe vorgeschrieben. Mit der externen Leistungsvorgabe lassen sich mehrere BHKW zusammenschalten und eine bivalente Betriebsweise realisieren.

Fördervoraussetzung ist weiter, dass die KWK-Module in einer Auswahl (Hersteller, Typ) aufgelistet sind, die auf der Homepage des Bafa veröffentlicht wird. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im Bafa vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Auch die Anforderungen der EU-KWK Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung im Vergleich zur klassischen, getrennten Erzeugung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.

Die EnergieAgentur Mittelfranken hat 21 verschiedene Modelle von Mini-KWK, der Leistungsklasse bis 5 kWel, einander gegenübergestellt und ihre Primäreinsparung im Vergleich zur klassischen Erzeugung errechnet. Dabei zeigt der Trend, dass Verbrennungsmotoren derzeit höhere Primärenergieeinsparungen als Brennstoffzellen und Motoren nach dem Stirling-Prinzip aufweisen.  

Typ

Elektrischer Wirkungsgrad

Thermischer Wirkungsgrad

Primärenergie-Einsparung

Ottomotoren Typen
1 - 13

15 – 30 %

60 – 80 %

21 – 31 %

Brennstoffzelle Typen
1 - 2

30 -32%

53 – 60 %

28 - 29 %

Stirlingmotoren Typen
1 - 6

10 – 15 %

77 – 85 %

16 – 22 %

Die Tabelle stellt die Primäreinsparung verschiedener Mini-KWK bis 5 kWel, dem Erzeugungsmix in Deutschland gegenüber. Die Berechnungen beruhen auf den Leistungsangaben der Hersteller.

Weitere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung BMU, bhkw-infozentrum, eigene Untersuchungen.


80% Zuwachs bei kleinen Blockheizkraftwerken

(Ku) Die Berliner Energieagentur und Prognos AG stellten Ende September eine Bilanz der Auswirkungen der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von 2009 vor. Das Gesetz, dass schon 2007 beim Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (Meseberg) als wichtigstes Energiethema erkannt wurde, hat sich bereits kräftig auf den Zubau von Blockheizkraftwerken ausgewirkt. Nun steht seine Novellierung an. Die gesamte KWK-Stromerzeugung beträgt derzeit 18 Prozent und stieg im Zeitraum von 2002 bis 2010 von 14 TWh auf 89 TWh, was etwa der Jahresproduktion von 9 Kernkraftwerken entspricht. Am dynamischsten entwickelten sich fossile und mit Biogas betriebene KWK Anlagen mit Leistungen kleiner 1 MWel.

Allerdings war in Meseberg 2007 ein Ziel von 25 % KWK-Strom bis 2020 angesetzt. Das selbst dies nicht allzu ambitioniert war zeigt eine Studie des BMWI von 2006, demnach  ein Anteil von 50 % technisch gut erreichbar ist. Nach der Zwischenbilanz wird aber selbst das niedrig gesteckte Ziel nicht erreicht werden, die aktuelle Hochrechnung für 2020 kommt nur auf einen Anteil von maximal 20 %.

Dabei liegen die Vorteile von KWK auf der Hand:

  • BHKW-Anlagen erreichen die höchste Effizienz bei der Nutzung, - auch von biogenen Brennstoffen
  • Die Anlagen sind sehr flexibel und gut regelbar, werden Sie mit Wärmespeichern kombiniert, stellen sie einen wichtigen Gegenpol zu den fluktuierenden, erneuerbaren Stromerzeugern dar.

Wichtige Forderung des Bundesverbandes KWK ist deshalb eine Erhöhung des KWK-Zuschlages und die Entbürokratisierung des Ausbaus.

Weitere Informationen  finden Sie auf den Internet-Seiten Berliner Energieagentur, Presse-BKWK und  Studie BMWI 

 

Großes Interesse am Kraftwerk im Keller

(Ku) Seit der Fachmesse für Sanitär Heizung, Klima (ISH, Frankfurt), im März diesen Jahres werden neue Mikro-Blockheizkraftwerke angeboten. Die Geräte nutzen das eingesetzte Gas zur Erzeugung von Strom und Wärme mit dem hohen Wirkungsgrad von bis zu 92 %. Die Geräte, die etwa so groß wie eine Waschmaschine sind, ersetzen die klassische Heizung und erzeugen zeitgleich Strom. Blockheizkraftwerke sind für Gewerbebetriebe und größere kommunale Wärmeverbraucher bekannt und vielfältig im Einsatz. Diese neue Generation von Blockheizkraftwerken, für kleinere Gebäude und Einfamilienhäuser ist erst seit kurzem auf dem Markt und kann neben anderen auch von bekannten Herstellern wie Vaillant und Viessmann, Brötje, Senertec bezogen werden.

Mehr als 1.000 Einheiten (Ottomotoren und Stirling) sind schon auf dem deutschen Markt abgesetzt (Angabe Vaillant, Remeha, Whispergen). Weltweit sind mehr als 100.000 Stk mehrheitlich in Asien und USA im Einsatz. I
m Laufe der letzten Monate erhielten in Deutschland rund 1000 Fachhandwerker Qualifizierungsschulungen zur Installation der Geräte. Insgesamt sehen die Firmen den Marktstart als sehr erfolgreich, Kunden und Fachhandwerk zeigen großes bis riesiges Interesse.

Mit den neuen Geräten können in mit Gas versorgten Gebieten die Umweltvorteile der Fernwärme genutzt werden. Die Kellerkraftwerke kosten mehr als einfache Kessel, weshalb sie auch im Contracting-Verfahren angeboten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten => Ecopower und Vitotwin.


Anforderungen an Fernwärme- bzw. –kältenetze aus der EnEV

(Ku, Ms) Die EnEV fordert seit ihrem ersten Erscheinen 2002 eine Bestimmung des Primärenergiefaktors der zum Einsatz kommenden Fernwärme bzw. –kälte, falls dabei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zum Einsatz kommt. Dieser Faktor hat im Rahmen der weiteren EnEV Anforderungen einen starken Einfluss auf die Bauausführung von neuen Gebäuden, welche an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen. Der Faktor beeinflusst maßgeblich die Bauausführung. - Prinzipiell unterstützt die EnEV die hocheffiziente Nutzung von Brennstoffen in KWK-Anwendungen -.

Die EnEV verweist zur Berechnung der Primärenergiefaktoren auf das Rechenverfahren nach DIN 4701-10. Hierbei kann pauschal nach Tabellenwerten vorgegangen werden, dies setzt allerdings voraus, dass die Wärmebereitstellung genau nach den dort aufgeführten Zusammensetzungen erfolgt. In der Regel liegen jedoch Mischfälle unterschiedlicher Wärmeerzeuger als auch unterschiedlicher Energieträger (fossile und erneuerbare) vor. Für diese Fälle besitzen die Tabellenwerte keine Gültigkeit. Der Primärenergiefaktor muss dann explizit berechnet werden, laut DIN 4701-10 jedoch nur durch unabhängige Sachverständige (zumindest bei Planwerten). Diese Berechnungen sind also nicht Planeraufgabe.

Liegt eine effiziente Fernwärmeversorgung vor, ist es sinnvoll, den spezifischen Primärenergiefaktor berechnen und veröffentlichen zu lassen. Die Berechnung nach DIN 4701-10 hat die AGFW in ihrem Merkblatt FW 309-1 zusammengefasst und um einige sinnvolle Regelungen ergänzt.
Die Berechnung kann sowohl aus Betriebswerten der Vergangenheit, - für bestehende Netze, als auch für neue Netze aus Plandaten erstellt werden.

 Das Dienstleistungsangebot der EAM umfasst:

  • Berechnung des individuellen Primärenergiefaktors eines Nah- oder Fernwärmenetzes und
  • Erstellung eines Gutachtens nach FW 309-1

Weitere Informationen erhalten Sie von uns oder finden Sie auf unserer Internet-Seite (Projekte/Primärenergiefaktoren).


Impressum: Die Mitglieder der EnergieAgentur Mittelfranken e. V. sind:  

 

            

EAM -Geschäftsstelle
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg

Tel:  0911/ 80117-0
Fax: 0911/ 80117-11
www.eamfr.de

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